Privat versichert – PKV
Privat versicherte Patienten haben die Möglichkeit, mit oder ohne ärztliche Verordnung in meiner Praxis behandelt zu werden. Wenn Sie mit einer ärztlichen Verordnung zu mir kommen, rechne ich die verordnete und erbrachte Leistung so ab, wie es vorher im Behandlungsvertrag vereinbart wird. Die Abrechnungssätze richten sich nach der Therapieform und nach der vereinbarten Dauer der Behandlung. Wenn Sie keine ärztliche Verordnung haben, rechne ich die erbrachte Leistung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker und gegebenenfalls auch nach der Gebührenordnung für Therapeuten ab.
In wie weit die Leistung von Ihrem Kostenträger erstattet wird, hängt letztendlich von Ihrem Tarif, nach meiner Erfahrung aber auch von dem/der Sachbearbeiter(in) ab. Wenn Sie sich dabei unsicher sind, gucken Sie bitte vorher in Ihre Tarifunterlagen oder aber klären den Rahmen der Erstattung vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Kostenträger. Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit an mich, Ihre Praxis für Physiotherapie in Gunzenhausen / Muhr am See, wenden.
Tipps und Hinweise zum Thema Erstattung durch Ihre PKV oder den Beihilfestellen finden Sie hier.